Mehr Protest als Zustimmung für neues Unterrichtsgesetz / Von Balthasar Waitz
Ein neues Unterrichtsgesetz ist mit seiner Publikation im Amtsblatt am 10. Februar in Kraft getreten. Das nennt man Fortschritt, meine Herren, könnte man sagen, wenn die rumänische Gesellschaft das nicht immer sofort verunsichern und entzweien würde. Die PDL-Regierung – Premier Boc hat sich und der Regierungspartei für den Mut zur Reform und zur Modernisierung der rumänischen Gesellschaft u. a. gar ein Selbstlob ausgestellt – hat in bekannter Manier im Alleingang wieder ein Gesetz erarbeitet und es im Eilverfahren von der eigenen Parlamentsmehrheit absegnen lassen.
Kettenreaktion von Unzufriedenheit
Von einem konstruktiven Dialog mit der Zivilgesellschaft, bzw. Partnern und Nutznießern dieses Gesetzes war wieder mal gar nichts zu sehen und zu spüren. Dafür gab es sogleich eine richtige Kettenreaktion von Unzufriedenheit, von Abänderungsanträgen. Obwohl, wie hier-zulande üblich, zurzeit gar nichts von diesem Gesetz praktisch anwendbar ist – die Anwendungsnormen wird das Unterrichtsministerium erst in acht Monaten liefern – bestehen Vertreter des Verbandes der Freien Gewerkschaften im Unterrichtswesen FSLI darauf, dass mehrere Artikel des Gesetzes unanwendbar sind und durch einen Regierungserlass gestrichen oder abgeändert werden müssten. Das Ministerium dementierte sofort entschieden.
In unserer sich immer stärker politisierenden Gesellschaft, wo die Entscheidungen von oben nach unten gefällt werden, scheint die Meinung der Lehrer- und Schülerschaft niemanden mehr zu interessieren.
Was bringt das Unterrichtsgesetz Neues? Grundlegende Änderungen sind vor allem im Grundschulunterricht vorgesehen. Brandneu ist die Einführung der vorbereitenden Klasse im Grundschulunterricht: Die Kinder werden ab dem Schuljahr 2011/2012 verpflichtend mit sechs zur Schule gehen. Die IX. Klasse (mit Beginn der Generation der Fünftklässler des kommenden Schuljahres) wird zum Gymnasium übergehen. Auf Wunsch wird ein Schüler dem Religionsunterricht fern bleiben können. In den Grundschulen mit Unterricht in Sprachen der nationalen Minderheiten, also auch den deutschen Schulen und Schulabteilungen, werden außer dem Lehrfach rumänische Sprache und Literatur sämtliche Unterrichtsfächer in der jeweiligen Muttersprache unterrichtet. Auch Geschichte und Erdkunde werden in der Muttersprache unterrichtet. Zu erwähnen auch die umstrittene Einführung von 18 Stunden für eine volle Stelle und die neuen Regeln für die Reifeprüfung, die aber erst für die Lyzeumsabsolventen des Jahres 2016 gelten werden.
Hitzige Debatten
Den immer hitziger werdenden öffentlichen Debatten der letzten Wochen nach zu schließen, wird scheinbar weder dem zukünftigen Schicksal der Lehrer noch dem der Schüler, ob Erst- oder Fünftklässler, „der Zukunft des Vaterlandes“, wie das von den Politikern so schön genannt wird, eine besondere Bedeutung beigemessen. Obwohl dieses Volk schon seit geraumer Zeit allergisch gegen Politik ist und gerade von den Politikern die Schnauze voll hat, wurde das neue Unterrichtsgesetz mit Hilfe der Rating-süchtigen TV-Sender und Publikationen trotzdem völlig politisiert. Stein des Anstoßes sind die neuen Bestimmungen im Hochschulunterricht.
„Niemand steht über dem Gesetz!“
Diese in der rumänischen Politik oft missbrauchte Losung wird auch diesmal von Unterrichtsminister Daniel Funeriu nicht vergessen. Aus Sicht der Regierungspartei geht es um eine fällige Säuberung des Hochschulwesens, Abschaffung des Nepotismus, der Vetternwirtschaft, des Plagiats und der Diplomfabriken usw. Den Rektoren wird untersagt, gleichzeitig auch politische Ämter zu bekleiden, die betroffenen Personen müssen sich binnen eines Monats für eines der Ämter entscheiden.
Das betrifft z. B. die Parlamentarier Nicolae Robu, Rektor der Technischen Hochschule Temeswar, Ecaterina Andronescu, Rektor der Technischen Hochschule Bukarest, Stefan Drãgulescu und Florian Popa, Rektor der Universität für Medizin und Pharmazeutik Temeswar bzw. Bukarest. Derzeit laufen die Proteste der Anvisierten in Stellungnahmen und Interviews am laufenden Band.
Noch mehr böses Blut hat an den Hochschulen die Verfügung gebracht, dass Hochschullehrer in leitenden Ämtern in einer Hochschule nicht im Verwandtschaftsverhältnis bis zum dritten Grad stehen dürfen. Eine Untersuchung ergab regelrecht Dunkelzahlen in Sachen Nepotismus: In fast 95 Prozent der Fakultäten des Landes bestehen sogenannte akademische Großfamilien mit Ehegatten, Söhnen und Töchtern, Enkeln und Neffen, Schwager, Cousins usw.
Hier einige Beispiele: Die Familie Oprean von der Lucian- Blaga- Uni Hermannstadt besteht aus dem Rektor Constantin Oprean und der untergeordneten Gattin sowie den beiden Töchtern. In Klausenburg ist Rektor Andrei Marga der direkte Chef seiner Gattin, die das Zentrum für Fremdsprachen leitet. An der Technischen Hochschule Bukarest treffen sich täglich sogar 15 akademische Familien im Leitungsbereich (Dekan, Prodekan, Lehrstuhlinhaber). An der Universität Bukarest hat Dekan Nicolae Mitrofan stets auch seine Gattin Iolanda und den Sohn Lauren]iu an seiner Seite.
Viele Fragezeichen
Protest und noch viele Fragezeichen gibt es auch für eine andere neue Verfügung: Die Zwangspensionierung der Hochschullehrer, die das Rentenalter erreicht haben, betrifft zirka 2000 Lehrkräfte der rumänischen Hochschulen. Laut Gesetz sollen diese Pensionierungen auch während des laufenden Hochschuljahres durchgeführt werden ?!
Abschließend sei bemerkt: Es ist sicherlich als positiv zu werten, dass man die langjährige, allbekannte Misswirtschaft im Hochschulwesen nun endlich entdeckt hat. Ist das Hochschulwesen jedoch korrupter als andere Bereiche unserer Gesellschaft? Wie stehts um die Verwaltung, die Justiz, die Polizei, das Gesundheitswesen?
In vielen Bereichen ist der Nepotismus und Klientelismus zu einem Lebensprinzip geworden und hat längst alle Werte und die Konkurrenz ausgeschaltet.
Wie steht es jedoch um die gesamte politische Klasse, von Regierungspartei bis zu Oppositionsparteien. Überall bestehen regelrechte Seilschaften, die erstens durch Amtsmissbrauch, Klientelismus, Nepotismus und Ämterpatronage für ihr eigenes Wohl, dann für das ihrer Anhänger in den Wahlkreisen und eventuell dann erst für das öffentliche Wohl sorgen. Wieviel Glaubwürdigkeit kann also ein Gesetz genießen, wenn die Gesetzgeber selbst kein richtiges Großreinemachen in den eigenen Reihen zulassen?
Quelle: ADZ
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